Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt in der Bundesrepublik Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften (Firmen). Im Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechtes erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern für diese nicht in einem speziellen Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Berührende Gesetze sind insbesondere das HGB (Handelsgesetzbuch), das GmbHG, das Aktiengesetz (AktG) und viele andere begleitende spezielle Rechtsnormen.

In Gesellschaftsrecht wird zwischen Personengesellschaft, Kapitalgesellschaften, Vereinen und Stiftungen sowie Mischformen von Personen-/Kapitalgesellschaften unterschieden.

Gesellschaftsgründungen für Personengesellschaften gleich ob als Kapitalgesellschaft, juristische Person oder als reine Personengesellschaft werden von uns für Sie schnell und qualifiziert durchgeführt.

Rechtsanwalt Ralph Grupp hat jahrzehntelange juristische Erfahrung bei der Gesellschaftsgründung, der Umfirmierung, der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, der Umwandlung von Personengesellschaften in juristische Personen oder Kapitalgesellschaften.

Auch gesellschaftsrechtliche Mischformen, also steueroptimierte Gesellschaften die aus einer Kapital- und Personengesellschaft zusammengesetzt sind, werden von unserer Kanzlei für Sie mit ausgewiesener juristischer Expertise gegründet, begleitet und laufend rechtlich beraten.

In diesem Zusammenhang erforderlich werdende Beurkundungen werden für Sie durch unser Hausnotariat, dem Notariat Weinmann & Lindenmaier (www.notare-w-l.de), König-Karl-Straße 50, 70372 Stuttgart, durchgeführt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Ralph Grupp.

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